Entscheidungstext nº 4Ob41/74 of Oberster Gerichtshof, November 26, 1974

Linked as:

Summary


SZ 47/135

See the full content of this document

Extract


Entscheidungstext nº 4Ob41/74 of Oberster Gerichtshof, November 26, 1974

Spruch

Zur Auslegung des Begriffs der "inneren Angelegenheiten" der Evangelischen Kirche im Sinne des § 1 Abs. 2 des BG vom 6. Juli 1961, BGBl. Nr. 182, über äußere Rechtsverhältnisse der Evangelischen Kirche (Art. 15 StGG)

Die innerkirchliche Gehaltsordnung der Evangelischen Kirche ist eine von der Kirche als Trägerin von Privatrechten beschlossene lex contractus, welche die Grundlage für die Gestaltung des privatrechtlichen Dienstverhältnisses der Träger des geistlichen Amtes bildet und die für den einzelnen Amtsträger mit der Begründung des Dienstverhältnisses wirksam wird

OGH 26. November 1974, 4 Ob 41/74 (LG Klagenfurt 3 Cg 26/73; ArbG Klagenfurt Cr 101/73)

Der Kläger war vom 1. August 1945 bis 30. Juli 1973 als Pfarrer der evangelischen Pfarrgemeinde A und HB K tätig und wurde von der Beklagten besoldet. Von 1947 bis 9. Oktober 1971 war er auch als Religionslehrer an Pflichtschulen und allgemeinbildenden höheren Schulen in Kärnten tätig und wurde beim Landesschulrat für Kärnten als Vertragslehrer geführt und nach dem Vertragsbedienstetengesetz entlohnt. In den letzten Jahren, als diese Entlohnung an den Kläger direkt ausbezahlt wurde, war er verpflichtet, der Beklagten monatlich den Bezug des Vormonats zu melden, worauf diese unter Hinweis auf § 53 der Ordnung des Geistlichen Amtes (künftig kurz OdGA) einen entsprechenden Abzug vom Gehalt vornahm. Nach einvernehmlicher Auflösung des Vertragslehrerverhältnisses wurde dem Klager eine Abfertigung in der Höhe des zwölffachen Monatsbezuges zuerkannt und vom Zentralbesoldungsamt ein Betrag von 116.647.80 S an ihn überwiesen. In der Folge zog die Beklagte dem Kläger in der Zeit vom Mai 1973 bis August 1973 die Hälfte dieser Abfertigung nämlich 58.323.80 S in der Form ab, daß sie ihm in den genannten Monaten so lange kein Gehalt bzw. keine Pension auszahlte, bis die einbehaltenen Beträge die Hälfte der A...

See the full content of this document

Sponsored links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. All Rights Reserved.

Contents in vLex Southern African Development Community

Explore vLex

For Professionals

For Partners

Company