Entscheidungstext nº 3Ob200/74 of Oberster Gerichtshof, November 19, 1974

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SZ 47/130

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Entscheidungstext nº 3Ob200/74 of Oberster Gerichtshof, November 19, 1974

Spruch

Die Geschäftsführung ohne Auftrag setzt begrifflich die Absicht voraus, ein fremdes Geschäft (ohne Auftrag) zu führen. Sie fehlt, falls jemand auf Grund eines vermeintlichen Auftrages tätig geworden ist

Der Anspruch nach § 1041 ABGB greift nur dann ein, wenn weder ein Geschäftsführungsverhältnis (§§ 1035 f. ABGB) noch ein die Vermögensverschiebung rechtfertigendes Vertragsverhältnis, sei es zwischen dem Verkürzten und dem Bereicherten, sei es zwischen dem Verkürzten und einem Dritten, besteht, bzw. nicht etwa auf Grund eines vertragsähnlichen Verhältnisses ein Anspruch gegen den Bereicherten oder einen Dritten erhoben werden kann

Auch A...

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