Entscheidungstext nº 4Ob338/74 of Oberster Gerichtshof, October 22, 1974

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SZ 47/114

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Entscheidungstext nº 4Ob338/74 of Oberster Gerichtshof, October 22, 1974

Spruch

Zum Umfang des Tätigkeitsbereiches eines Ausgleichsvermittlers (§ 271 GewO 1073)

OGH 22. Oktober 1974, 4 Ob 338/74 (OLG Wien 2 R 65/74; HG Wien 17 Cg 112/73)

Die klagende Partei ist eine Unternehmervereinigung von Rechtsanwälten im Sinne des § 14 UWG. Zu ihren statutengemäßen Aufgaben gehört u. a die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Der Erstbeklagte besitzt eine Konzession zur Ausgleichsvermittlung gemäß § 15 Abs. 1 Z 34 GewO. In seiner Wiener Niederlassung arbeitete hauptsächlich der Zweitbeklagte, der früher Angestellter des Erstbeklagten war.

Die klagende Partei behauptet, die Beklagten gingen bei der Gewerbeausübung weit über den zulässigen Rahmen hinaus und betätigten sich als geschaftsmäßige Parteienvertreter von z...

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