Entscheidungstext nº 7Ob118/74 of Oberster Gerichtshof, June 20, 1974

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SZ 47/80

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Entscheidungstext nº 7Ob118/74 of Oberster Gerichtshof, June 20, 1974

Spruch

Die Sorgfaltspflicht des Erwerbers nach § 1409 ABGB besteht in der Einsichtnahme in die Geschäftsbücher, in der Befragung des Veräußerers über den Stand der Passiven, über die letzterer dem Erwerber nach der Übung des redlichen Verkehrs ein lückenloses Verzeichnis auszuhändigen hat, und in der genauen Prüfung der auf diese Weise hervorgekommenen oder sonst bekannten Schulden

OGH 20. Juni 1974, 7 Ob 118/74 (OLG Wien 1 R 26/74; HG Wien 31 Cg 16/73)

Die Aufhebung des im ersten Rechtsgange erflossenen erstgerichtlichen Urteils erfolgte zur Feststellung des Zeitpunktes einer vom Beklagten behaupteten privaten Übernahme einer gegenüb...

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