Entscheidungstext nº 8Ob84/74 of Oberster Gerichtshof, May 28, 1974

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SZ 47/68

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Entscheidungstext nº 8Ob84/74 of Oberster Gerichtshof, May 28, 1974

Spruch

Der ursprünglich einheitliche Ersatzanspruch des Geschädigten wird durch die nachfolgende Legalzession (hier durch § 30 UFG 1967, LGBl. für Wien 8/1969) in zwei selbständige Teile mit getrenntem rechtlichem Schicksal aufgespalten

Ein nach dem Rechtsübergang zugunsten des Geschädigten gefälltes Feststellungsurteil erstreckt sich nur auf den diesem verbliebenen Anspruchsteil; es hat aber keine Wirkung auf den vorher auf den Legalzessionar übergegangenen Anspruchsteil, weshalb hiedurch auch nicht anstelle der 3jährigen Verjährungsfrist die für Judikatsschulden geltende 30jährige tritt

OGH 28. Mai 1974, 8 Ob 84/74 (OLG ...

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