Entscheidungstext nº 1Ob8/74 of Oberster Gerichtshof, February 13, 1974

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SZ 47/12

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Entscheidungstext nº 1Ob8/74 of Oberster Gerichtshof, February 13, 1974

Spruch

Wird infolge Bekämpfung des Endbeschlusses die Fortsetzung des Verlassenschaftsverfahrens notwendig, ist auch die formell nicht bekämpfte, mit dem Endbeschluß jedoch eine Einheit darstellende Einantwortungsurkunde aufzuheben

Die Frage, ob eine Erklärung als eidesstättiges Vermögensbekenntnis zu gelten hat, betrifft nur den Erben; die Interessen des Noterben werden dadurch nicht berührt

Alle Entscheidungen, die im Verlassenschaftsverfahren getroffen werden, insbesondere auch solche über die Inventierung des Nachlasses und die Annahme eines eidesstättigen Vermögensbekenntnisses, können die Rechte des Noterben im Prozeß gegen den Erben auf Bezahlung des Pflichtteils nicht beeinträchtigen

OGH 13. Feber 1974, 1 Ob 8/74 (LGZ Wien 44 R 495, 50/73; BG Innere Stadt Wien 4 A 332/71)

Mit Testament vom 29. Mai 1966 setzte die Erblasserin ihren Ehegatten Dipl.-Kfm...

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