Entscheidungstext nº 7Ob238/73 of Oberster Gerichtshof, January 17, 1974

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SZ 47/4

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Entscheidungstext nº 7Ob238/73 of Oberster Gerichtshof, January 17, 1974

Spruch

Dem dringenden Wohnbedürfnis des Eintretenden ist - bei gemischten Bestandverhältnissen - auch ein eigener Bedarf an den bisher zur Berufsausübung verwendeten Räumen zum Zwecke der Fortsetzung dieses Berufes zuzurechnen. Hingegen kann die Überlassung der zur Berufsausübung des Mieters erforderlich gewesenen Räume an Dritte dem Eintrittsberechtigten nicht zugute kommen

Das bloße Interesse der Verlassenschaft an der Abwicklung der Geschäfte des Verstorbenen steht bei Fehlen eines Interesses des Eintrete...

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