Entscheidungstext nº 2Ob182/73 of Oberster Gerichtshof, December 20, 1973

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SZ 46/127

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Entscheidungstext nº 2Ob182/73 of Oberster Gerichtshof, December 20, 1973

Spruch

Es ist unzulässig, später auftretende Mängel in einer bereits erhobenen Rüge unterzubringen. Beweislast des Bestellers für die Berechtigung seiner Mängelrüge. Unverzüglichkeit der Mängelrüge

OGH 20. Dezember 1973, 2 Ob 182/73 (OLG Innsbruck 2 R 137/73; LG Innsbruck 8 Cg 364/71)

Die Klägerin, die sich mit dem Handel von Möbeln und Einrichtungen befaßt, lieferte der Beklagten für das von dieser eröffnete Kaffeehaus die Einrichtung. Die Ausführung der Tischlerarbeiten übertrug die Klägerin dem Tischlermeister Alois M aus E, der die Einrichtung Anfang September 1970 lieferte und montierte. Die Beklagte bezahlte bei Auftragserteilung 24.000 s und am 15. Dezember 1970 weitere 26.000 S.

Die Klägerin beh...

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