Entscheidungstext nº 7Ob179/73 of Oberster Gerichtshof, October 17, 1973

Linked as:

Summary


SZ 46/104

See the full content of this document

Extract


Entscheidungstext nº 7Ob179/73 of Oberster Gerichtshof, October 17, 1973

Spruch

Die Verweigerung der Blutabnahme bei Verdacht, daß sich der Lenker in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befindet, verwirklicht im allgemeinen den Tatbestand der Obliegenheitsverletzung nach Art. 8 Abs. 2 Z. 2 AKHB

Der Versicherer hat die Verweigerung der Blutabnahme, der Versicherungsnehmer aber die Voraussetzungen für eine ausnahmsweise dennoch vorhandene Leistungspflicht des Versicherers nachzuweisen. Der Vorsatz des Versicherungsnehmers kann nicht nur in den Fällen der Unzurechnungsfähigkeit oder eines schweren Unfallschocks ausgeschlossen sein, sondern auch unter anderen besonderen Verhältnisse...

See the full content of this document

Sponsored links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. All Rights Reserved.

Contents in vLex Southern African Development Community

Explore vLex

For Professionals

For Partners

Company