Entscheidungstext nº 7Ob148/73 of Oberster Gerichtshof, October 03, 1973

Linked as:

Summary


SZ 46/95

See the full content of this document

Extract


Entscheidungstext nº 7Ob148/73 of Oberster Gerichtshof, October 03, 1973

Spruch

Die Bestimmungen der CMR sind zwingend; abweichende Vereinbarungen - ausgenommen jene nach Art. 40 CMR - sind unwirksam

Die Frachtkostenforderung aus dem Frachtbrief steht ungeachtet eines anderen Inhaltes des Beförderungsvertrages jenem Frachtführer, der Gut und Frachtbrief in Händen hat, gegen den Empfänger zu, der von ihm die Ablieferung des Gutes und Übergabe des Frachtbriefes verlangt hat; in diesem Zeitpunkt muß die Höhe der Frachtkosten aus dem Frachtbrief "hervorgehen", sei es durch ziffernmäßige Angabe, sei es durch ausdrückliche Verweisung auf einen Tarif

OGH 3. Oktober 1973, 7 Ob 148/73 (OLG Wien 2 R 58/73; HG Wien 19 Cg 143/72)

Die Beklagte beauftragte im Herbst 1967 die Wiener "T" Gesellschaft m. b. H. (im folgenden kurz T genannt) mit dem Transport von Weintrauben aus der Türkei nach Wien gegen fixe Frachtkosten. Die T, der die Durchführung der Transporte durch andere Frächter fr...

See the full content of this document

Sponsored links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. All Rights Reserved.

Contents in vLex Southern African Development Community

Explore vLex

For Professionals

For Partners

Company