Entscheidungstext nº 2Ob68/73 (2Ob3/73) of Oberster Gerichtshof, April 26, 1973

Linked as:

Summary


SZ 46/45

See the full content of this document

Extract


Entscheidungstext nº 2Ob68/73 (2Ob3/73) of Oberster Gerichtshof, April 26, 1973

Spruch

Das Begehren nach einer Kapitalabfindung der vom ausländischen (hier: italienischen) Sozialversicherungsträger erbrachten und noch zu erbringenden Rentenleistungen ist zulässig, doch muß dieser vorbringen, daß dafür wichtige Gründe gegeben sind und sie dem Beklagten auch wirtschaftlich zumutbar ist

OGH 26. April 1973, 2 Ob 3, 68/73 (OLG Innsbruck 2 R 164/72; LG Innsbruck 8 Cg 188/69)

Der am 14. Feber 1922 geborene Arturo B, damals Chefmechaniker im "Rennstall" der Firma F war am 16. September 1965 Beifahrer in dem rechtsgesteuerten LKW dieser Firma mit dem italienischen Kennzeichen MO 53210, den Giancarlo C lenkte und der aus Italien kommend auf dem Wege nach Salzburg die Brenner-Bundesstraße befuhr. Der LKW war mit Rennwagen des "Rennstalles" der Firma F beladen. Um etwa 21.00 Uhr des genannten Tages hielt C den LKW außerhalb des Ortsgebietes von Matrei am Brenner (Bezirk Innsbruck) an seinem rechten Fahrbahnrand gegenüber dem Gasthaus "Wipptaler-Hof" an, in welchem das Abendessen eingenommen werden sollte. C stellte sein Fahrzeug so "hart" am rechten Rande der 7.60m breiten Fahrba...

See the full content of this document

Sponsored links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. All Rights Reserved.

Contents in vLex Southern African Development Community

Explore vLex

For Professionals

For Partners

Company