Entscheidungstext nº 2Ob68/73 (2Ob3/73) of Oberster Gerichtshof, April 26, 1973
Linked as:
Linked as:
Summary
SZ 46/45
See the full content of this document
Extract
Entscheidungstext nº 2Ob68/73 (2Ob3/73) of Oberster Gerichtshof, April 26, 1973
Spruch
Das Begehren nach einer Kapitalabfindung der vom ausländischen (hier: italienischen) Sozialversicherungsträger erbrachten und noch zu erbringenden Rentenleistungen ist zulässig, doch muß dieser vorbringen, daß dafür wichtige Gründe gegeben sind und sie dem Beklagten auch wirtschaftlich zumutbar istOGH 26. April 1973, 2 Ob 3, 68/73 (OLG Innsbruck 2 R 164/72; LG Innsbruck 8 Cg 188/69)Der am 14. Feber 1922 geborene Arturo B, damals Chefmechaniker im "Rennstall" der Firma F war am 16. September 1965 Beifahrer in dem rechtsgesteuerten LKW dieser Firma mit dem italienischen Kennzeichen MO 53210, den Giancarlo C lenkte und der aus Italien kommend auf dem Wege nach Salzburg die Brenner-Bundesstraße befuhr. Der LKW war mit Rennwagen des "Rennstalles" der Firma F beladen. Um etwa 21.00 Uhr des genannten Tages hielt C den LKW außerhalb des Ortsgebietes von Matrei am Brenner (Bezirk Innsbruck) an seinem rechten Fahrbahnrand gegenüber dem Gasthaus "Wipptaler-Hof" an, in welchem das Abendessen eingenommen werden sollte. C stellte sein Fahrzeug so "hart" am rechten Rande der 7.60m breiten Fahrba...See the full content of this document
Sponsored links
ver las páginas en versión mobile | web
ver las páginas en versión mobile | web
© Copyright 2012, vLex. All Rights Reserved.
Contents in vLex Southern African Development Community
Explore vLex
For Professionals
For Partners
Company