Entscheidungstext nº 5Ob343/71 of Oberster Gerichtshof, January 04, 1972

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SZ 45/1

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Entscheidungstext nº 5Ob343/71 of Oberster Gerichtshof, January 04, 1972

Spruch

Nach § 8 Abs 4 nöGdO LGBl 1965/360 wird im Fall der Vereinigung zweier Gemeinden die neue Gemeinde kraft Gesetzes auch ohne Verbücherung Eigentümerin aller der früheren, jetzt nicht mehr fortbestehenden Gemeinde gehörenden Grundstücke; die sich aus den von der früheren Gemeinde abgeschlossenen Mietverträgen ergebenden Ansprüche stehen daher jetzt der neuen Gemeinde zu

Unzuständigkeit des Außerstreitrichters zur Festsetzung des Jahresmietzinses 1914 und zur Ermittlung des gesetzlich zulässigen Vielfachen nach § 19 Abs 2 Z 15 MG. Die Frage des nach dem Mietengesetz zulässigen Mietzinses ist vielmehr als Vorfrage im Kündigungsstreit zu lösen

OGH 4. 1. 1972, 5 Ob 343/71 (KG Wr Neustadt R 386/71; BG Aspang Msch 3/71)

Grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ X, bestehen...

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