Entscheidungstext nº 8Ob224/71 of Oberster Gerichtshof, December 22, 1971

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SZ 44/193

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Entscheidungstext nº 8Ob224/71 of Oberster Gerichtshof, December 22, 1971

Spruch

Ein im Verfahren außer Streitsachen gestellter Antrag auf Bewilligung des abgesonderten Wohnortes ohne Beziehung auf ein einzuleitendes oder bereits eingeleitetes Ehescheidungsverfahren ist als unzulässig zurückzuweisen; ein dennoch durchgeführtes Außerstreitverfahren ist nichtig

OGH 22. 12. 1971, 8 Ob 224/71 (LGZ Wien 43 R 275/71; BG Favoriten 2 Nc 201/71)

Die Antragstellerin beantragte beim Erstgericht "als Außerstreitgericht" die Bewilligung des abgesonderten Wohnortes (in der qualifizierten Form der Verweisung des Antragsgegners aus der ehelichen Wohnung) ohne eine zeitliche oder sonstige Beschränkung. Sie erklärte hiezu - zwar nicht im Antrag, aber anläßlich ihrer gerichtlichen Vernehmung -, mit ei...

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