Entscheidungstext nº 7Ob151/71 of Oberster Gerichtshof, October 27, 1971

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SZ 44/164

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Entscheidungstext nº 7Ob151/71 of Oberster Gerichtshof, October 27, 1971

Spruch

Macht der Unternehmer wegen Nichtzahlung des Werklohnes vom Zurückbehaltungsrecht Gebrauch, so gerät der Besteller in Annahmeverzug. Dies hat zur Folge, daß sich die Haftung des Schuldners, hier also des Unternehmers, insoweit mildert, als dieser nur noch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einstehen muß

OGH 27. 10. 1971, 7 Ob 151/71 (OLG Linz 3 R 63/71; LG Linz 32 Cg 19/70)

Aus den vom Berufungsgericht für unbedenklich befundenen erstrichterlichen Tatsachenfeststellungen ergibt sich im wesentlichen folgender Sachverhalt: Der Kläger brachte am 25. 3. 1965 einen ihm gehörigen, mehrfach beschädigten LKW zur Instandsetzung in die Reparaturwerkstätte der Beklagten, die sodann, nachdem sie dem Kläger entsprechende Kostenvoranschläge erstattet hatte, die Repa...

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