Entscheidungstext nº 5Ob109/71 of Oberster Gerichtshof, May 19, 1971

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SZ 44/77

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Entscheidungstext nº 5Ob109/71 of Oberster Gerichtshof, May 19, 1971

Spruch

Eine lange vor dem 1. 1. 1066 erbaute und dem Mieter zur Benützung übergebene Wohnung ist auch dann nicht als erst "nach dem 31. 12. 1967 neu geschaffen" iS des § 1 Abs 3 Z 1 MG anzusehen, wenn für sie vor diesem Tag noch keine baubehördliche Benützungsbewilligung erwirkt wurde

OGH 19. 5. 1971, 5 Ob 109/71 (LGZ Graz 5 R 271/70; BGZ Graz 5 C 113/69)

Der Kläger begehrte mit der am 26. 9. 1967 eingebrachten Klage als damaliger einstweiliger Verwalter der Liegenschaft EZ X mit dem Haus in Graz, H-Straße 104, die Beklagten zur Räumung einer von ihnen in der Mansarde dieses Hauses bewohnten Wohnung zu verurteilen. Das Begehren war auf die Behauptung gestützt, daß mit den Beklagten zwar ein Mietvertrag zustande gekommen sei, doch sei durch den Bescheid des Magistrates Graz - Baupolizeiamt v 26. 11. 1965 die konsenslose Benützung der Räume im Dachgeschoß dieses Hauses für Wohnzwecke untersagt worden...

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