Entscheidungstext nº 6Ob242/69 of Oberster Gerichtshof, October 22, 1969

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SZ 42/158

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Entscheidungstext nº 6Ob242/69 of Oberster Gerichtshof, October 22, 1969

Spruch

Zum Vorkaufsrecht an einem Liegenschaftsteil bei Verkauf der ganzen Liegenschaft.

Entscheidung vom 22. Oktober 1969, 6 Ob 242/69.

I. Instanz: Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz; II. Instanz:

Oberlandesgericht Graz.

Der Erstbeklagte ist zu 5/8 und der Zweitbeklagte zu 3/8 Anteilen Eigentümer der Liegenschaften EZ. 16 und 112 Katastralgemeinde A. Zum Gutsbestand der EZ. 16 Katastralgemeinde A. gehört das Ackergrundstück Nr. 222. Zu Gunsten der Klägerin und ihres Ehegatten Walter K. ist auf Grund eines Kaufvertrages vom 5. Oktober 1965 das Vorkaufsrecht bezüglich des Grundstückes Nr. 222 einverleibt. Mit Kaufvertrag vom 29. März 1968 veräußerten die Beklagten die genannten Liegenschaften, und zwar einschließlich der Grundstückes Nr. 222, mit dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb in A. ohne Inventar um einen Gesamtkaufpreis von 260.000 S an die Ehegatten Anton und Rosina M. Irgendein Anbot an die Vorkaufsberechtigten erfolgte nicht. In dem Kaufvertrag vom 29. März 1968 ist vielmehr vorgesehen, daß das für Walter und Helene K. einver...

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