Entscheidungstext nº 5Ob187/66 of Oberster Gerichtshof, October 06, 1966

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SZ 39/162

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Entscheidungstext nº 5Ob187/66 of Oberster Gerichtshof, October 06, 1966

Spruch

Die Frage der Haftung des Wechselschuldners aus einem durch seinen Vertreter unterfertigten Wechsel ist nach bürgerlichem Recht zu beurteilen

Die Haftung des Vertretenen ist auch dann gegeben, wenn der Wechsel nur von einem kollektivzeichnungsberechtigten Vertreter mit Zustimmung der übrigen unterfertigt ist. Diese Genehmigung kann auch nachträglich und durch schlüssige Handlungen erklärt werden

Wurde der Wechsel vom gesetzlichen Vertreter des Wechs...

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