Entscheidungstext nº 2Ob426/65 of Oberster Gerichtshof, May 10, 1966

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SZ 39/88

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Entscheidungstext nº 2Ob426/65 of Oberster Gerichtshof, May 10, 1966

Spruch

Bei mehreren Berechtigten aus einem gemeinschaftlichen Schuldverhältnis bedarf es des ausdrücklichen oder stillschweigenden Zusammenwirkens aller Vertragsgenossen bei Ausübung des Rücktrittsrechtes

Voraussetzung für die Annahme eines sogenannten vorbereitenden Handelsgeschäftes ist die Kaufmannsqualität der Vertragspartei im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder doch die spätere Betriebsaufnahme bezüglich des bei Vertragsabschluß in Aussicht genommenen Handelsgewerbes

§ 9 RatG. 1896 findet auch auf Verträge sinngemäß Anwendung, durch welche der Zweck des Ratengeschäftes auf einem anderen Weg erreicht werden soll, also insbesondere bei der sogenannten Konsumfinanzierung

Entscheidung vom 10. Mai 1966, 2 Ob 426/65

I. Instanz: Landesgericht Eisenstadt; II. Instanz: Oberlandesgericht Wien

Der Kläger und Gustav J. beschlossen im April 1960 einen Tankwagenzug zu kaufen, nachdem sich der Transportunternehmer Johann S. bereit erklärt hatte, den Betrieb des Tankwagenzuges im Rahmen seines Transportunternehmens zu ermöglichen und Transportgeschäft zu verschaffen. Aus dem Verdienst sollte der Tankwagenzug ab...

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