Entscheidungstext nº 5Ob301/65 of Oberster Gerichtshof, November 18, 1965

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SZ 38/201

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Entscheidungstext nº 5Ob301/65 of Oberster Gerichtshof, November 18, 1965

Spruch

Die Ausstellung einer Empfangsbestätigung bei der Übernahme des Gutes ohne vorherige Besichtigung ist im Speditionsgewerbe branchenüblich und stellt kein Hindernis zur Geltendmachung der Ansprüche dar. Beurteilung konkludenter Handlungen fällt in das Gebiet der rechtlichen Beurteilung

Entscheidung vom 18. November 1965, 5 Ob 301/65

I. Instanz: Landesgericht Salzburg; II. Instanz: Oberlandesgericht Linz

Der Beklagte handelt mit Fußbodenbelägen, die klagende Partei beschäftigt sich mit deren Verlegung. Am 9. März 1962 schlossen die Streitteile - der Beklagte vertreten durch seinen Reisevertreter St.

-

einen Vertrag demzufolge der Beklagte der klagenden Partei den Vertrieb und die Verlegung seines Bodenbelages übertrug und die Klägerin ein nach den Erfahrungen des Beklagten zusammengestelltes sortiertes Lager von Bodenbelägen im Werte von netto 25.000 S bestellte. Den Kaufpreis hatte die Klägerin in zehn gleichen Monatsraten, die erste 60 Tage nach Warenliefer...

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