Entscheidungstext nº 1Ob205/64 of Oberster Gerichtshof, February 03, 1965

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SZ 38/17

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Entscheidungstext nº 1Ob205/64 of Oberster Gerichtshof, February 03, 1965

Spruch

Ob bei einer Treuhandschaft analog zu § 1440 ABGB. ein Retentionsrecht des Treuhänders für Aufwendungen auf das Treugut ausgeschlossen ist, hängt von den Umständen des einzelnen Falles ab

Entscheidung vom 3. Februar 1965, 1 Ob 205/64

I. Instanz: Kreisgericht Wels; II. Instanz: Oberlandesgericht Linz

Der Kläger - er ist deutscher Staatsbürger - und die Beklagte - sie ist österreichische Staatsbürgerin - haben am 16. September 1961 geheiratet, doch wurde ihre Ehe durch Urteil des Kreisgerichtes Wels vom 11. Oktober 1962 aus dem Verschulden des Klägers für aufgehoben erklärt. Diese Entscheidung wurde schließlich mit Urteil des Obersten Gerichtshofes vom 10. Juli 1963, 1 Ob 119/63, bestätigt.

Im vorliegenden, seit 3. September 1963 anhängigen Prozeß belangte der Kläger nun die Beklagte auf Einwilligung in die Einverleibung seines Eigentumsrechtes ob der Liegenschaft EZ. 72 GB. P. mit der Begründung, er habe sie am 1. Juli 1960 mit ihm von seinem Vater geborgtem Geld ge...

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