Entscheidungstext nº 4Ob304/60 of Oberster Gerichtshof, May 10, 1960

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SZ 33/53

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Entscheidungstext nº 4Ob304/60 of Oberster Gerichtshof, May 10, 1960

Spruch

Nach § 31 des Gesamtvertrages zwischen der A. K. M. und dem Verband der Konzertlokalbesitzer und aller Veranstalter Österreichs trifft die Inhaber gastgewerblicher Betriebe für Eingriffe von Veranstaltungskomitees ohne Rechtspersönlichkeit bei Veranstaltungen in ihren Betrieben die gleiche Haftung wie nach § 86 UrhG. für Bedienstete und Beauftragte. Sie müssen sich ein solches Verhalten nach § 81 UrhG. zurechnen lassen.

"Ortsburschen" einer ländlichen Gemeinde, die in einem Gasthaus Tanzunterhaltungen veranstalten, sind keine Beauftragt...

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