Entscheidungstext nº 1Ob332/59 of Oberster Gerichtshof, November 11, 1959

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SZ 32/146

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Entscheidungstext nº 1Ob332/59 of Oberster Gerichtshof, November 11, 1959

Spruch

Bauerngüter sind Unternehmen im Sinne des § 1409 ABGB. Die Haftung des Vermögensübernehmers erfaßt nicht auch die Kosten eines nach der Übergabe eingeleiteten Prozesses des Gläubigers gegen den Übergeber wegen einer Unternehmensschuld.

Entscheidung vom 11. November 1959, 1 Ob 332/59.

I. Instanz: Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien; II. Instanz:

Oberlandesgericht Wien.

Die Klägerin war, in der Zeit von 1940 bis 1947 mit Unterbrechungen halb- und dann ganztägig in der Landwirtschaft ihrer Eltern Michael und Elisabeth H. in L. Nr. 29 wie eine Magd tätig, wofür sie nur Verpflegung. Wohnung und einige Naturalleistungen anderer Art bekommen hat. Mit Rücksicht darauf, daß die Landwirtschaft von den Eltern entgegen ihrer Zusage nicht der Kläge...

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