Entscheidungstext nº 1Ob387/54 of Oberster Gerichtshof, February 02, 1955

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Entscheidungstext nº 1Ob387/54 of Oberster Gerichtshof, February 02, 1955

Spruch

Spruchrepertorium Nr. 40 neu.

Die Geltendmachung einer Gegenforderung zur Kompensation begrundet nicht Streitanhängigkeit.

Entscheidung vom 2. Februar 1955, 1 Ob 387/54.

I. Instanz: Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien; II. Instanz:

Oberlandesgericht Wien.

Der Kläger hat Pachtzinsraten ursprünglich im Betrage von 43.784 S 09 g eingeklagt. Die Beklagten haben Zahlungen, die zum Teil erst nach Klagseinbringung erfolgten, eingewendet, aber auch Gegenforderungen aus von ihnen durchgeführten Gebäudereparaturen im Gesamtbetrage von 6176 S. Nach wiederholten Klagseinschränkungen infolge von Zahlungen und Klagsausdehnungen nach der Fälligkeit neuer Pachtzinsraten blieb die Klage nur mehr hinsichtlich des Betrages von 6176 S anhängig und nur die Frage strittig, ob die genannte Forderung aus Gebäudereparaturen auf die Pachtzinsforderung aufgerechnet werden könne. Die Beklagten haben wegen dieser Gebäudeinstandsetzungen auch eine Widerklage erhoben, in der si...

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