Entscheidungstext nº 3Ob308/54 of Oberster Gerichtshof, May 24, 1954

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SZ 27/144

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Entscheidungstext nº 3Ob308/54 of Oberster Gerichtshof, May 24, 1954

Spruch

Zuständigkeit der bäuerlichen Schlichtungsstelle für die Entscheidung von Streitigkeiten über Versorgungsansprüche, die dem Übergeber eines Erbhofes oder seinen Familienangehörigen auf Grund des Übergabsvertrages oder auf Grund eines aus Anlaß der Übergabe geschlossenen Rechtsgeschäftes gegenüber dem Übernehmer zustehen, auch dann, wenn der Übernehmer den Hof inzwischen an einen (sippefremden) Erwerber verkauft und dieser die Erfüllung...

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