Entscheidungstext nº 2Ob176/54 of Oberster Gerichtshof, March 10, 1954

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SZ 27/63

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Entscheidungstext nº 2Ob176/54 of Oberster Gerichtshof, March 10, 1954

Spruch

Listige Irreführung durch unrichtige Angaben über den Geschäftsumfang des zu verkaufenden Unternehmens.

Entscheidung vom 10. März 1954, 2 Ob 176/54.

I. Instanz: Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz; II. Instanz:

Oberlandesgericht Graz.

Mit der vorliegenden Klage begehrt Kläger die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 20.716 S samt 5% Zinsen seit 1. Mai 1952, weil er dem Beklagten am 16. März 1952 das ihm (Kläger) gehörige Lederwarengeschäft in F. um 20.000 S verkauft habe und außer dem Kaufpreis für das Geschäft der Wert des Warenlagers laut Inventur vom 16. März 1952 zu bezahlen sei, wobei die Zahlung des Kaufpreises von 20.000 S für das Geschäft sofort, die Bezahlung der übernommenen Ware in vier bis fünf Wochen zu erfolgen gehabt habe. 20.000 S seien auf Grund der Zession einer Forderung des Beklagten gegen die ...

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