Entscheidungstext nº 2Ob543/53 of Oberster Gerichtshof, July 15, 1953

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SZ 26/194

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Entscheidungstext nº 2Ob543/53 of Oberster Gerichtshof, July 15, 1953

Spruch

Grundsätzliche Erörterungen zum § 1447 ABGB.

Entscheidung vom 15. Juli 1953, 2 Ob 543/53.

I. Instanz: Handelsgericht Wien; II. Instanz: Oberlandesgericht Wien.

Die klagende Firma hat sich im Jahre 1926 gegenüber der beklagten Firma verpflichtet, durch mindestens 20 Jahre die von ihr im Inland betriebeneErzeugung von Sicherheitszundschnüren sowie den Handel mit ihnen stillzulegen und auch eine Beteiligung an einem mit diesen Gegenständen befaßten Unternehmen zu unterlassen, wogegen sich die beklagte Firma zur Zahlung einer perzentuellen Provision bis zu einem Gesamtbetrage von 700.000 Goldschilling verpflichtet hat. Sollte die Beklagte vor der Abstattung dieses Betrages die Erzeugung von Sicherheitszundschnüren eins...

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