Entscheidungstext nº 3Ob420/53 of Oberster Gerichtshof, July 08, 1953

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SZ 26/185

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Entscheidungstext nº 3Ob420/53 of Oberster Gerichtshof, July 08, 1953

Spruch

Bei Mängeln einer von mehreren gegen eine Aufzahlungsverpflichtung im Tausch gegebenen Sachen sind für die Minderung dieselben Grundsätze wie bei einem Verkauf mehrerer Sachen anzuwenden.

Erzeugt die Hauptverpflichtung eine Korrealschuld, so gilt dies auch für die mit dieser Schuld im Zusammenhang stehende Nebenverpflichtung, mag diese auch eine teilbare Schuld betreffen.

Ein Huffehler, der die Verwendung eines Pferdes auf hartem Boden hindert und eine besondere Behandlung und eine besondere Art des Hufbeschlages erfordert, ist als ein ungewöhnlicher un...

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