Entscheidungstext nº 3Ob655/51 of Oberster Gerichtshof, November 21, 1951

Linked as:

Summary


SZ 24/320

See the full content of this document

Extract


Entscheidungstext nº 3Ob655/51 of Oberster Gerichtshof, November 21, 1951

Spruch

Die Zubehöreigenschaft setzt nicht voraus, daß die dem Betrieb der Hauptsache gewidmete Sache zum Betrieb erforderlich oder gar unentbehrlich ist; es kommt nur darauf an, ob sie zum dauernden Gebrauch der Hauptsache bestimmt ist.

Die von ihrem Mann anläßlich seiner Einrückung mit der Fortführung des landwirtschaftlichen Betriebes betraute Ehegattin ist zum Verkauf eines als Zubehör zu wertenden Traktors berechtigt.

Entscheidung vom 21. November 1951, 3 Ob 655/51.

I. Instanz: Kreisgericht Ried; II. Instanz: Oberlandesgericht Linz.

Der Kläger stellte das Begehren, auszusprechen, daß der zwischen der Gattin des Klägers, Katharina S., und dem B...

See the full content of this document

Sponsored links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. All Rights Reserved.

Contents in vLex Southern African Development Community

Explore vLex

For Professionals

For Partners

Company