Entscheidungstext nº 3Ob496/50 of Oberster Gerichtshof, November 15, 1950

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Entscheidungstext nº 3Ob496/50 of Oberster Gerichtshof, November 15, 1950

Spruch

Auch dann, wenn der Vater eines außerehelichen Kindes die vom Gerichte festgesetzte Unterhaltsleistung zur Gänze erbringt, kann die Mutter den Ersatz von Beträgen, die sie darüber hinaus für das Kind aufgewendet hat, allenfalls nach § 1042 ABGB. vom außerehelichen Vater begehren.

Entscheidung vom 15. November 1950, 3 Ob 496/50.

I. Instanz: Bezirksgericht Steinach am Brenner; II. Instanz:

Landesgericht Innsbruck.

Die Klägerin ist die Mutter des am 30. August 1941 außer der Ehe geborenen Kindes Verena St. Der Beklagte wurde mit dem Urteil des Bezirksgerichtes Steinach vom 2. März 1942 als außerehelicher Vater dieses Kindes festgestellt und zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbetrages von 30 RM bis auf weiteres verurteilt. Am 12. August 1946 beantragte die Klägerin beim Vormundschaftsgericht mit Rück...

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