Entscheidungstext nº 1Ob194/48 of Oberster Gerichtshof, June 16, 1948

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SZ 21/104

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Entscheidungstext nº 1Ob194/48 of Oberster Gerichtshof, June 16, 1948

Spruch

Wird bei Geltendmachung des Kündigungsgrundes nach § 19, Abs. 2, Z. 5 MietG. eine Ersatzwohnung angeboten, die allerdings nicht ganz den Erfordernissen des § 19, Abs. 2, Z. 6 MietG. entspricht, so ist der Umstand, daß dadurch für den Gekundigten wenigstens die Gefahr der Obdachlosigkeit beseitigt wird, bei der Interessenabwägung zu berücksichtigen.

Wird in einem solchen Falle die Aufkündigung für wirksam erklärt, so ist im Urteile auszusprechen, daß die beklagte Partei den Mietgegenstand nur Zug um Zug gegen Übergabe der Ersatzwohnung z...

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