Amtsblatt der Europäischen Union, June 05, 1998
Serie L
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Id. vLex: VLEX-37414657
Verordnung (EG) Nr. 1165/98 des Rates vom 19. Mai 1998 über Konjunkturstatistiken
DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 162/15. 6. 98
I (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 1165/98 DES RATES vom 19. Mai 1998 über Konjunkturstatistiken DER RAT DER EUROPISCHEN UNION -gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 213, nach Kenntnisnahme von dem Verordnungsentwurf der Kommission (1 ), nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (2 ), nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses (3 ), nach Stellungnahme des Europäischen Währungsinstituts (4 ), in Erwägung nachstehender Gründe:(1) In der Richtlinie 72/211/EWG des Rates vom 30. Mai 1972 zur Durchführung koordinierter Konjunkturstatistiken in der Industrie und im warenproduzierenden Handwerk (5 ) und in der Richtlinie 78/166/EWG des Rates vom 13. Februar 1978 zur Durchführung koordinierter Konjunkturstatistiken im Baugewerbe (6 ), die auf die Erstellung kohärenter Statistiken abzielen, konnten wirtschaftliche und technische Veränderungen nicht berücksichtigt werden.(2) Die Europäische Union hat inzwischen weitere Fortschritte auf dem Weg zur Integration gemacht. Neue Konzepte und Leitlinien für die Wirtschafts-, Wettbewerbs-, Sozial-, Umwelt- und Unternehmenspolitik erfordern Initiativen und Entscheidungen auf der Grundlage aussagekräftiger Statistiken. Die im Rahmen der bestehenden Rechtsvorschriften der Gemeinschaft bereitgestellten oder in den einzelnen Mitgliedstaaten verfügbaren Informationen sind teilweise unzureichend oder nicht genügend vergleichbar und geben deshalb keine zuverlässige Grundlage für die Arbeit der Gemeinschaft ab.(3) Die zukünftige Europäische Zentralbank braucht schnell verfügbare Konjunkturstatistiken, um die wirtschaftliche Entwicklung der Mitgliedstaaten im Kontext einer einheitlichen europäischen Währungspolitik zu bewerten.(4) Es sind Standardisierungsmaßnahmen erforderlich, um dem Bedarf der Gemeinschaft an Informationen über die wirtschaftliche Konvergenz zu entsprechen.(5) Es werden zuverlässige, schnell verfügbare Statistiken benötigt, damit im Rahmen der Wirtschaftspolitik der Europäischen Union über die wirtschaftliche Entwicklung in den einzelnen Mitgliedstaaten der Union berichtet werden kann....
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