Amtsblatt der Europäischen Union, August 12, 2003
Serie L
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Id. vLex: VLEX-37784787

Verordnung (EG) Nr. 1425/2003 der Kommission vom 11. August 2003 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 466/2001 in Bezug auf Patulin (1) - Artículo 211
Empfehlung der Kommission vom 11. August 2003 zur Prävention und Reduzierung der Patulinkontamination von Apfelsaft und Apfelsaftzutaten in anderen Getränken (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 2866) (1)
EMPFEHLUNG DER KOMMISSION vom 11. August 2003 zur Prävention und Reduzierung der Patulinkontamination von Apfelsaft und Apfelsaftzutaten in anderen Getränken (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 2866) (Text von Bedeutung für den EWR) (2003/598/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 211 zweiter Spiegelstrich, in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Verordnung (EG) Nr. 1425/2003 der Kommission (1 ) legt Höchstwerte für den Patulingehalt unter anderem von Apfelsaft und Apfelsaftzutaten in anderen Getränken fest.(2) Eine Bewertung der Aufnahme von Patulin über die Nahrung durch die Bevölkerung in den EU-Mitgliedstaaten wurde im Rahmen der Richtlinie 93/5/EWG des Rates vom 25. Februar 1993 über die Unterstützung der Kommission und die Mitwirkung der Mitgliedstaaten bei der wissenschaftlichen Prüfung von Lebensmittelfragen (2 ) (SCOOP) durchgeführt. Aus der Bewertung lässt sich schließen, dass die durchschnittliche Exposition deutlich unter der PMTDI von 0,4 µg/kg KG liegt. Allerdings kann für spezifische Verbrauchergruppen, insbesondere Kleinkinder, un...
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