Summary
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof.Dr.Friedl als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Gamerith, Dr. Kodek, Dr. Niederreiter und Dr. Redl als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj. Markus S***, geb. am 15. August 1976, infolge Anzeige des Bezirksgerichtes Hietzing über einen Zuständigkeitsstreit mit dem Jugendgerichtshof Wien in nichtöffentlicher Sitzung den
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Entscheidungstext 4Nd513/90 - Oberster Gerichtshof, 20 November 1990
Spruch
Der Antrag wird zurückgewiesen.Begründung:Der Minderjährige entstammt der mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 23. Oktober 1979, GZ 26 Cg 153/79-7, geschiedenen Ehe der Gertraud S*** und des Werner S***. In dem zu 3 P 210/79 des Bezirksgerichtes Hietzing eröffneten Pflegschaft...See the full content of this document
