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SZ 30/65
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Entscheidungstext 7Ob518/56 - Oberster Gerichtshof, 26 October 1957
Spruch
Der dem Judikate 56 neu zugrunde liegende Gedanke, daß unter einer bestätigenden Entscheidung nur eine vollständige Bestätigung zu verstehen ist, gilt auch im Grundbuchsverfahren. Auf Grund eines nur gegen den einen Hälfteeigentümer des unbeweglichen ehelichen Gemeinschaftsgutes erwirkten Exekutionstitels kann in die dem anderen Hälfteeigentümer (Ehegatten) zugeschriebene Liegenschaftshälfte nicht Exekution geführt werden.Plenarentscheidung vom 26. Oktober 1957, 7 Ob 518/56.I. Instanz: Bezirksgericht Freistadt; II. Instanz: Landesgericht Linz.Zur Hereinbringung seiner vollstreckbaren Forderung von 12.000 S samt Kosten in der Höhe von 40 S, 188 S 30 g, 12 S 50 g, 123 S 47 g, 20 S und 172 S 09 ...See the full content of this document
