Entscheidungstext 1Ob74/52 - Oberster Gerichtshof, 05 March 1952

Oberster Gerichtshof

Case Law No.1Ob74/52

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SZ 25/54

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Entscheidungstext 1Ob74/52 - Oberster Gerichtshof, 05 March 1952

Spruch

Möglichkeit der Verpachtung einer Dentistenpraxis durch die Witwe des Dentisten.

Entscheidung vom 5. März 1952, 1 Ob 74/52.

I. Instanz: Bezirksgericht Kufstein; II. Instanz: Landesgericht Innsbruck.

Im Zuge des Verfahrens über die Klage auf Zahlung des Pachtzinses für eine Dentistenpraxis samt Räumen und Inventar hat die Klägerin den Zwischenantrag auf Feststellung gestellt, daß das gegenständliche Vertragsverhältnis hinsichtlich der Zinsbildung nicht den Bestimmungen des Mietengesetzes unterliege.

Das Erstgericht hat mit Urteil vom 20. August 1951 zu Recht erkannt, das zwischen den Parteien bestehende Vertragsverhältnis hinsichtlich der Üb...

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