Amtsblatt der Europäischen Union, December 17, 2002
Serie L
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Id. vLex: VLEX-37775235
Beschluss des Rates vom 18. November 2002 über den Abschluss des Internationalen Kakao-Übereinkommens von 2001 im Namen der Europäischen Gemeinschaft
II (Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) RAT BESCHLUSS DES RATES vom 18. November 2002 über den Abschluss des Internationalen Kakao-Übereinkommens von 2001 im Namen der Europäischen Gemeinschaft (2002/970/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 133 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2, auf Vorschlag der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Mit Beschluss vom 2. März 2001 hat die im Rahmen der UNCTAD einberufene Verhandlungskonferenz den Text des Internationalen Kakao-Übereinkommens von 2001 angenommen.(2) Dieses neue Übereinkommen wurde ausgehandelt, um das verlängerte Internationale Kakao-Übereinkommen von 1993 zu ersetzen, das spätestens am 30. September 2003 außer Kraft tritt.(3) Das Internationale Kakao-Übereinkommen von 2001 liegt zur Unterzeichnung und zur Hinterlegung der Ratifikations-, Annahme- bzw. Genehmigungsurkunden auf.(4) Da die Gemeinschaft Mitglied des verlängerten Internationalen Kakao-Übereinkommens von 1993 war, liegt es in ihrem Interesse, das Übereinkommen, das an seine Stelle treten soll, zu genehmigen BESCHLIESST:Artikel 1Das Internationale Kakao-Übereinkommen von 2001 wird im Namen der Europäischen Gemeinschaft genehmigt.Der Wortlaut des Übereinkommens ist diesem Beschluss beigefügt.Artikel 2Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person zu bestellen, die befugt ist, im Namen der Gemeinschaft das Übereinkommen zu unterzeichnen und die Genehmigungsurkunde zu hinterlegen.Geschehen zu Brüssel am 18. November 2002.Im Namen des Rates P. S. MØLLER Der Präsident 17.12.2002 L 342/1Amtsblatt der Europäischen GemeinschaftenDE ANHANG INTERNATIONALES KAKAO-ÜBEREINKOMMEN VON 2001 ÜBERSETZUNG INHALT Artikel Seite ERSTER TEIL: ZIELSETZUNG UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN KAPITEL I: ZIELSETZUNG 1. Zielsetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5KAPITEL II: BEGRIFFSBESTIMMUNGEN 2. Begriffsbestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5ZWEITER TEIL: SATZUNGSBESTIMMUNGEN KAPITEL III: MITGLIEDSCHAFT 3. Mitgliedschaft in der Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64. Mitgliedschaft zwischenstaatlicher Organisationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6KAPITEL IV: ORGANISATION UND VERWALTUNG 5. Errichtung, Sitz und Aufbau der Internationalen Kakao-Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66. Zusammensetzung des Internationalen Kakaorates . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77. Befugnisse und Aufgaben des Rates . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78. Vorsitzender und stellvertretende Vorsitzende des Rates . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79. Tagungen des Rates . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 810. Stimmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 811. Abstimmungsverfahren des Rates . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 812. Beschlüsse des Rates . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 913. Zusammenarbeit mit anderen Organisationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 914. Zulassung von Beobachtern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 915. Zusammensetzung des Exekutivausschusses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 916. Wahl des Exekutivausschusses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1017. Abstimmungsverfahren und Beschlüsse des Exekutivausschusses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1018. Zuständigkeit des Exekutivausschusses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1019. Beschlussfähigkeit des Rates und des Exekutivausschusses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1020. Personal der Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1121. Arbeitsprogramm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11...
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