Beschluss des Rates vom 18. Februar 2002 über die Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Jahr 2002

Amtsblatt der Europäischen Union, March 01, 2002

Serie L
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Beschluss des Rates vom 18. Februar 2002 über die Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Jahr 2002

DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 1.3.2002L 60/60

RAT BESCHLUSS DES RATES vom 18. Februar 2002 über die Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Jahr 2002 (2002/177/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 128 Absatz 2, auf Vorschlag der Kommission (1), nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (2), nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses (3), nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen (4 ), nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses, in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der auf die koordinierte europäische Beschäftigungsstrategie gegründete Luxemburg-Prozess wurde auf der Sondertagung des Europäischen Rates über Beschäftigungsfragen vom 20. und 21. November 1997 eingeleitet. Mit der Entschließung des Rates vom 15.

Dezember 1997 zu den beschäftigungspolitischen Leitlinien für 1998 (5) wurde ein Prozess auf den Weg gebracht, der sich durch eine große Öffentlichkeitswirkung, klare politische Verpflichtungen und eine weit reichende Akzeptanz bei allen Akteuren auszeichnet.

(2) Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 23. und 24. März 2000 in Lissabon der Europäischen Union ein neues strategisches Ziel gesetzt: sie soll zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt werden -- zu einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen. Die Erreichung dieses Ziels wird die Union in die Lage versetzen, wieder die Voraussetzungen für Vollbeschäftigung zu schaffen.

(3) Auf seiner Tagung vom 7., 8. und 9. Dezember 2000 in Nizza hat der Europäische Rat die Europäische Sozialagenda angenommen, in der erklärt wird, dass die Rückkehr zur Vollbeschäftigung ehrgeizige politische Vorgaben für die Erhöhung der Erwerbsquote, die Verminderung regionaler Ungleichgewichte, den Abbau von Ungleichheiten und die Verbesserung der Arbeitsplatzqualität verlangt.

(4) Der Europäische Rat kam auf seiner Tagung vom 23.

und 24. März 2001 in Stockholm überein, die in Lissabon festgelegten Ziele für die Erhöhung der Beschäftigungsquoten bis zum Jahr 2010 zu ergänzen durch bis zum Jahr 2005 zu erreichende Zwischenziele sowie durch das neue Ziel für 2010, die Erwerbsquote der älteren Männer und Frauen anzuheben.

(5) Der Europäische Rat von Stockholm äußerte darüber h...

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