Amtsblatt der Europäischen Union, July 15, 2000
Serie L
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Id. vLex: VLEX-37727781
Verordnung (EG) Nr. 1543/2000 des Rates vom 29. Juni 2000 zur Einführung einer gemeinschaftlichen Rahmenregelung für die Erhebung und Verwaltung der Daten, die zur Durchführung der gemeinsamen Fischereipolitik erforderlich sind
DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften15.7.2000 L 176/1
I (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 1543/2000 DES RATES vom 29. Juni 2000 zur Einführung einer gemeinschaftlichen Rahmenregelung für die Erhebung und Verwaltung der Daten, die zur Durchführung der gemeinsamen Fischereipolitik erforderlich sind DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 37, auf Vorschlag der Kommission (1), nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (2 ) in Erwägung nachstehender Gründe:(1) Nach der Verordnung (EWG) Nr. 3760/92 des Rates vom 20. Dezember 1992 zur Einführung einer gemeinschaftlichen Regelung für die Fischerei und die Aquakultur (3) erstellt der Wissenschaftlich-technische und Wirtschaftliche Fischereiausschuß regelmäßig einen Bericht über die Lage der Fischereiressourcen und deren wirtschaftliche Auswirkungen.(2) Im Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Fischerei der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen wie auch im Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Erhaltung und Bewirtschaftung gebietsübergreifender Bestände und weit wandernder Fischbestände wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, zur Verbesserung des wissenschaftlichen Kenntnisstands verstärkt zu forschen und Daten zusammenzustellen.(3) Die Gemeinschaft muß sich an den Bemühungen beteiligen, die in internationalen Gewässern insbesondere im Einklang mit den Bestimmungen der regionalen Fischereiorganisationen unternommen werden, um die Fischereiressourcen zu erhalten.(4) Damit die für die gemeinsame Fischereipolitik (GFP) notwendigen wissenschaftlichen Bewertungen vorgenommen werden können, müssen vollständige Daten über die Bestandslage und -entwicklung, die Fangflotten und ihre Tätigkeit sowie wirtschaftliche und soziale Aspekte gesammelt werden.(5) Die Erfassung dieser spezifischen Angabe...
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