Amtsblatt der Europäischen Union, May 13, 2003 (Nbr. 1)
Serie L
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Id. vLex: VLEX-24598825

Inhalt
I (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 808/2003 DER KOMMISSION vom 12. Mai 2003 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte (Text von Bedeutung für den EWR) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte (1 ), insbesondere auf Artikel 12 Absatz 5 und Artikel 32 Absatz 1, in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Wissenschaftliche Lenkungsausschuss gab am 16./ 17. Januar 2003 eine Stellungnahme bezüglich der Sicherheit im Hinblick auf TSE von Verbrennungsanlagen niedriger Kapazität zur Verbrennung potenziell TSE-infizierten tierischen Materials ab.(2) Um diese Stellungnahme zu berücksichtigen, ist es angebracht, die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr.1774/2002 im Hinblick auf den Betrieb von Verbrennungsanlagen oder Mitverbrennungsanlagen niedriger Kapazität zur Beseitigung der Körper bestimmter Tiere zu ändern.(3) Außerdem sollten die Anhänge der Verordnung (EG) Nr.1774/2002 geändert werden, um eine Reihe technischer Änderungen einzubringen, mit denen diese besser an die Artikel der besagten Verordnung angepasst werden, und um die auf eine Reihe zusätzlicher Produkte anwendbaren Regeln klarer zu fassen.(4) Es sollten zusätzliche Regeln vorgesehen werden bez...
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