Amtsblatt der Europäischen Union, October 03, 2001 (Nbr. 9)
Serie L
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Id. vLex: VLEX-24589096

Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates vom 22. März 1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrags - Artículo 6
Verordnung (EG) Nr. 1943/2001 der Kommission vom 2. Oktober 2001 zur Festsetzung des besonderen Wechselkurses, mit dem im September 2001 die Vergütung der Zuckerlagerkosten umzurechnen ist
DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 3.10.2001L 263/28
II (Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) KOMMISSION ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 6. Juni 2001 über die Beihilferegelung ,,Regionale Wagniskapitalfonds' (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 1547) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2001/712/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 88 Absatz 2, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1Buchstabe a), nach Aufforderung der Beteiligten zur Äußerung gemäß den genannten Artikeln (1) und unter Berücksichtigung ihrer Stellungnahme, in Erwägung nachstehender Gründe:1. DAS VERFAHREN (1) Mit Schreiben vom 26. Mai 2000, Eingangsvermerk vom 7. Juni 2000, hat das Vereinigte Königreich bei der Kommission die Regelung ,,Regionale Wagniskapitalfonds' angemeldet. Weitere Auskünfte übermittelte es der Kommission mit Schreiben vom 21. August 2000,Eingangsvermerk vom 24. August 2000.(2) Mit Schreiben vom 7. November 2000 teilte die Kommission dem Vereinigten Königreich ihren Beschluss mit, wegen dieser Regelung das Verfahren nach Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag einzuleiten. Die britischen Behörden antworteten darauf mit Schreiben vom 29. November 2000, Eingangsvermerk vom 1.Dezember 2000.(3) Der Beschluss der Kommission über die Einleitung des Verfahrens wurde im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht (2). Die Kommission hat die Beteiligten aufgefordert, sich dazu zu äußern.(4) Die Stellungnahmen, die die Kommission von Beteiligten erhalten hat, sind dem Vereinigten Königreich zugeleitet worden, das mit Schreiben vom 23. März 2001,Eingangsvermerk vom 26. März 2001, und 2. Mai 2001,Eingangsvermerk vom selben Tag, hierzu seine Bemerkungen abgegeben hat.2. AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER REGELUNG (5) Zweck der Regelung ist die Schließung einer Lücke in der Bereitstellung von Beteiligungskapital auf regionaler Ebene, die für Investitionen zwischen 100 000 und 500 000 GBP (ca. 160 640-800 000 EUR) in kleine und mittlere Unternehmen (KMU) besteht....
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