Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
Case Law No.T-350/03_1
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http://vlex.com/vid/wirtschaftskammer-rnten-ampere-strompool-24328213
Id. vLex: VLEX-24328213
Nichtigkeitsklage - Wettbewerb - Entscheidung, mit der ein Zusammenschluss für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt wird - Juristische Personen - Rechtsakte, die diese individuell betreffen - Unzulässigkeit--
Wirtschaftskammer K¿rnten und best connect Ampere Strompool / Kommission
In der Rechtssache T-350/03
Wirtschaftskammer Kärnten, best connect Ampere Strompool GmbH mit Sitz in Klagenfurt (Österreich), Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Angerer, Klägerinnen, unterstützt durch Ampere AG mit Sitz in Berlin (Deutschland), Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte C. von Hammerstein und C.-S. Schweer, Streithelferin, gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten zunächst durch A. Bouquet, S. Rating und K. Mojzesowicz, dann durch A. Bouquet und K. Mojzesowicz als Bevollmächtigte, Beklagte, unterstützt durch Österreichische Elektrizitätswirtschafts-AG mit Sitz in Wien (Österreich), EVN AG mit Sitz in Maria Enzersdorf (Österreich), Wien Energie GmbH mit Sitz in Wien (Österreich), Energie AG Oberösterreich mit Sitz in Linz (Österreich), Burgenländische Elektrizitätswirtschafts-AG mit Sitz in Eisenstadt (Österreich), Linz AG für Energie, Telekommunikation, Verkehr und Kommunale Dienste mit Sitz in Linz (Österreich), Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Polster und H. Wollmann, Streithelferinnen, betreffend einen Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2004/271/EG der Kommission vom 11. Juni 2003 über die Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.2947 - Verbund/EnergieAllianz) (ABl. 2004, L 92, S. 9...
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